Das 1Minuten-Info – Fachkräfte aus dem Ausland – NEUE Gehälter Untergrenzen
Bundesministerium der Justiz setzt Gehälteruntergrenzen für Pflegefachkräfte aus dem Ausland fest.
Das Bundesministerium der Justiz hat in Bezug auf die Einstellung von Pflegefachkräften bereits im April 2022 Zusagen bezüglich der Untergrenzen von Gehältern an die jeweiligen Botschaften der Länder getätigt aus welchen Pflegefachkräfte einreisen. Diese Zusagen betreffen vor allem das Minimum Gehalt für die Gehälter vor der Anerkennung und nach der Anerkennung.
Gemäß der Fünften Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen sollte ab 1. September das Gehalt z.B. bei einer 40-Stunden-Woche vor, mindestens 2.409 Euro und 3.059 Euro nach der Anerkennung betragen.
Die komplette Liste der vorgegebenen Gehälter und Stundensätze sind zu finden in der Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung – 5. PflegeArbbV) hier der Link
https://www.gesetze-im-internet.de/pflegearbbv_5/BJNR611600022.html